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Mitglied werden

Die Träger und Eigentümer einer Genossenschaft sind die Mitglieder!

  1. Der Erwerb der Mitgliedschaft beginnt durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
    Zur Beitrittserklärung wird die Satzung der Genossenschaft ausgehändigt oder zur Verfügung gestellt.

2. Nach Zulassung und Einzahlung der Anteile erfolgt die Eintragung des Mitgliedes in die Mitgliederliste.

Warum wir alle in genau dieser Genossenschaft Mitglied sein wollen, lesen Sie unter dem Menü Genossenschaft.