Mitglied werden
Die Träger und Eigentümer einer Genossenschaft sind die Mitglieder!
- Der Erwerb der Mitgliedschaft beginnt durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
Zur Beitrittserklärung wird die Satzung der Genossenschaft ausgehändigt oder zur Verfügung gestellt. - Nach Zulassung und Einzahlung der Anteile erfolgt die Eintragung des Mitgliedes in die Mitgliederliste.
Warum wir alle in genau dieser Genossenschaft Mitglied sein wollen, lesen Sie unter dem Menü Genossenschaft.

