Unsere Philosophie
Mit Solaranlagen dem Klimawandel entgegenwirken – dieses Ziel verfolgt die neugegründete Solar-Initiative Halstenbek eG.
Mit Solaranlagen dem Klimawandel entgegenwirken – dieses Ziel verfolgt die neugegründete Solar-Initiative Halstenbek eG. Halstenbek braucht eine zukunftsweisende Strom- und Wärmeerzeugung weg von fossilen und klimaschädlichen Kraftwerkskonzepten.
Die vier Gründungsmitglieder wollen in ihrem Heimatort anfangen, suchen aber auch darüber hinaus Objekte für Solaranlagen im ganzen Kreis. Und das Besondere daran: Die Solar-Initiative ist eine Genossenschaft, jeder Interessierte kann Anteile zeichnen und damit Miteigentümer einer Solaranlage werden. Einer der Mitstreiter hinter der Initiative ist Matthias Döring (56). Er ist seit 2004 bei den Halstenbeker Grünen aktiv, Mitglied im Werkausschuss, ehemaliger Gemeindevertreter – und so etwas wie ein Solar-Pionier. Schon 1999 errichtete er am Domänenweg für seine Familie ein Öko-Haus – natürlich mit Solar-Anlage auf dem Dach. In den Folgejahren war Döring an der Errichtung diverser Bürgersolaranlagen mitbeteiligt. Jetzt ist aus dem Klimabündnis Halstenbek die Solar-Initiative Halstenbek eG entstanden – und die will Großes erreichen. „Wir wollen möglichst viele Bürger mit ins Boot hoffen, dass wir auf diese Weise schneller zum Ziel kommen“, so Döring
Wer mit Gründung der Genossenschaft (Plan Januar 2022) Anteile zeichnet, wird Miteigentümer der Genossenschaft! Mitbestimmung über die Mitgliederversammlung oder aktives Eingreifen in verschiedenen Bereichen der eG macht das Modell interessanter als andere Rechtsformen! Wir bauen und betreiben eigene Solar Anlagen, um regenerativen Strom und Wärme in Halstenbek und Umgebung produzieren und zu vermarkten. Das demokratische Grundprinzip von Genossenschaften ist überzeugend: Ein Mitglied, eine Stimme, unabhängig von der Anzahl gezeichneter Geschäftsanteile. Gemeinsam mit anderen Akteuren bringen wir die Energiewende voran. Wir sind Teil einer starken, deutschlandweiten Bürger-Energiewende-Bewegung.
Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Abschluss eines Stromlieferungsvertrages oder eines Pachtvertrages und eines Dachnutzungsvertrages: Beim sogenannten „Stromliefermodell“ wird der durch die Solaranlage erzeugte Strom gemessen und zwischen den Vertragspartnern abgerechnet. Bei Abschluss eines Pachtvertrages ist die Gemeinde Betreiber der Solaranlage. Damit wäre die Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Stromverbraucher gesichert. Im Gegensatz zum Stromliefermodell muss vom Anlagenbetreiber keine EEG-Umlage abgeführt werden. Die Nutzung der Dachfläche soll durch eine Solaranlage auf der Grundlage eines Dachnutzungsvertrages sichergestellt werden.