Formulare
Beitritt zur Genossenschaft
Eine Beteiligung an der Genossenschaft ist möglich mit mindestens einem Anteil á 200 € (Pflichtanteil für die Mitgliedschaft) bis zu 10.000 € (max. 50 Anteile lt. Satzung).
Die Mitgliedschaft Minderjähriger erfolgt durch zusätzliche Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Übernahme weiterer Anteile
Voraussetzung ist die Einzahlung aller bisher übernommenen Geschäftsanteile.
Teilübertragung von Geschäftsguthaben
Empfangende müssen Mitglied sein oder Mitglied werden.
Die Obergrenze der Beteiligung liegt bei 50 Anteilen.
Übertragung sämtlicher Geschäftsguthaben
Das übertragende Mitglied scheidet ohne Auseinandersetzung aus der Genossenschaft aus.
Empfangende müssen Mitglied sein oder Mitglied werden.
Die Obergrenze der Beteiligung liegt bei 50 Anteilen.