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Formulare

Beitritt zur Genossenschaft

Eine Beteiligung an der Genossenschaft ist möglich mit mindestens einem Anteil á 200 € (Pflichtanteil für die Mitgliedschaft) bis zu 10.000 € (max. 50 Anteile lt. Satzung).

Die Mitgliedschaft Minderjähriger erfolgt durch zusätzliche Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

Übernahme weiterer Anteile

Voraussetzung ist die Einzahlung aller bisher übernommenen Geschäftsanteile.

Teilübertragung von Geschäftsguthaben

Empfangende müssen Mitglied sein oder Mitglied werden.

Die Obergrenze der Beteiligung liegt bei 50 Anteilen.

Übertragung sämtlicher Geschäftsguthaben

Das übertragende Mitglied scheidet ohne Auseinandersetzung aus der Genossenschaft aus.

Empfangende müssen Mitglied sein oder Mitglied werden.

Die Obergrenze der Beteiligung liegt bei 50 Anteilen.