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Rechte + Pflichten

Rechte und Pflichten von Genossenschafts-Mitgliedern

Die Genossenschaft ist eine Rechtsform mit grundsätzlich offener Mitgliederzahl.

Nach dem Prinzip „Ein Kopf eine Stimme“ haben alle Mitglieder ein gleichverteiltes Stimmrecht!
Das Stimmrecht erhalten Sie unabhängig von der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung an der Genossenschaft.

Dieses basisdemokratische Prinzip unterscheidet die Genossenschaft von anderen Kapitalgesellschaften, deren Stimmrechte von ökonomischen Mehrheiten abhängig sind.

Einzelne Mitglieder schließen sich zusammen, um mit vereinten Kräften ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Entscheidungen in einer Genossenschaft entstehen dann durch mehrheitliche Artikulierung gleichartiger Interessen und Meinungen.

Um dem Modell einer basisdemokratischen Rechtsform Stabilität zu verleihen, hat der Gesetzgeber Rechte und Pflichten im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Genossenschaftsgesetz (GenG) festgelegt.

Das Genossenschaftsgesetz sieht die Satzung als zwingende Rechtsgrundlage. Sie ist der Gesellschaftsvertrag der Genossenschaft.

In Bezug auf die Rechte eines jeden einzelnen Mitgliedes fasst § 4 der Satzung die gesetzlichen Grundlagen zusammen.

Hieraus ergeben sich grundsätzlich folgende Rechte:

  • Das Mitglied hat das Recht im Rahmen des Satzungszweckes Leistungen in Anspruch zu nehmen und mit der Unterstützung der kollektiven Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in der Region in und um Halstenbek die gemeinschaftliche Zielsetzung zu befördern.
  • Das Mitglied hat das Recht, an der Willensbildung der Genossenschaft teilzunehmen.

Über die Teilnahme an satzungsgemäßen Versammlungen kann das Mitglied seine Meinung artikulieren und Anträge stellen. Dieses geschieht entweder über die Generalversammlung oder mit Wahl in eines der Organe (Aufsichtsrat, Vorstand).

Darüber hinaus besteht aktiv die Möglichkeit über Arbeitsgruppen in Abläufe und Arbeitsprozesse der Genossenschaft einzugreifen.

  • Das Mitglied beschließt über den Jahresabschluss/Lagebericht und die Entlastung des Vorstandes für das zurückliegende Geschäftsjahr.
  • Die Einsicht in das zusammengefasste Prüfungsergebnis der Verbandsprüfung, den Berichts des Aufsichtsrates sowie die Niederschrift der Generalversammlung kann jedes Mitglied verlangen.
  • Das Mitglied entscheidet mit über eine etwaige Gewinnausschüttung.
    Die Höhe der Dividende richtet sich nach dem Beschluss der Generalversammlung.
  • Nach Beendigung der Mitgliedschaft, hat das ausscheidende Mitglied Anspruch auf die satzungsgemäße Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile.

In Bezug auf die Pflichten eines jeden einzelnen Mitgliedes fasst § 5 der Satzung die gesetzlichen Grundlagen zusammen.

Hieraus ergeben sich grundsätzlich folgende Pflichten:

  • Das Mitglied hat die statuarisch vorgesehenen Einzahlungen auf Geschäftsanteile zu leisten.
  • Den Bestimmungen der Satzung oder Rechtsprechung ist das Mitglied nachzukommen.
  • Beschlüsse der Generalversammlung sind umzusetzen.